Gestützt auf § 44a PBG, ist das Aufstellen von Fahrnisbauten oder Mobilheimen, welche über 6 Monate ortsfest abgestellt werden sollen, meldepflichtig.
Nach geltender Praxis haben Sie das Vorhaben mit einer Bauanzeige zu melden.
Sind zusätzlich zu diesem Vorhaben weitere Bau- oder Anlagenteile zu bewilligen, bestimmt die zuständige Bewilligungsbehörde das Verfahren nach einer Gesamtbetrachtung des konkreten Einzelfalls. Kontaktieren Sie in diesem Fall den zuständigen Ansprechpartner.
Für Vorhaben innerhalb der Bauzonen ist in Kompetenzdelegation die Abteilung Bau und Planung die zuständige Bewilligungsbehörde. Reichen Sie Ihre Bauanzeige bei der Abteilung Bau und Planung ein.
Gegen Vorhaben ausserhalb der Bauzonen kann zusätzlich das kantonale Amt für Raumplanung Einwendung erheben. Reichen Sie Ihre Bauanzeige auch in diesem Fall bei der Abteilung Bau und Planung ein.