Zone 5: Gewerbegebäude > Dachgestaltung
Die Dächer der Neu­bauten dürfen als Flach­dächer oder als Dächer mit geringer Neigung ausge­führt werden. Die Flach­dächer sind zu be­grünen. Aus­nahmen zu dieser Norm werden in den einzel­nen Nutzungs­zonen be­schrieben.