§ 18 VVzGSchG
Beitragsberechtigung: Kantonsbeiträge nach § 36 Abs. 2 EGzGSchG
1 Die Kantonsbeiträge für abwassertechnische Sanierungen werden für die Projektierungs- und Baukosten zugesichert, welche pro angeschlossenem Einwohnergleichwert über Fr. 6'000.- liegen.

2 Bei gewerblichen Betrieben wie Restaurants, Hotels usw. werden Beiträge für die Projektierungs- und Baukosten zugesichert, welche höher als 10% des Verkehrswerts der Gebäudeschatzung der Gesamtanlage sind.

3 Der Gemeinderat entscheidet nach Massgabe des kommunalen Abwasserreglements innert eines Jahres nach der Beitragszusicherung des Kantons über den Beitrag der Gemeinde.